Kontakt
Haben Sie Fragen oder Ideen und Vorschläge für Förderprojekte?
Den Förderantrag finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Welche Bereiche werden gefördert?
Unsere Stiftungsarbeit konzentriert sich auf die Bereiche, Bewegung, Bildung und Gesundheit. Die Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen finden Sie unter Förderbereiche.
Welche Zielgruppen werden gefördert?
Wir fördern Projekte, die das Potenzial von Kindern und Jugendliche stärken. Weitere Angaben zu unseren Förderbereichen finden Sie unter Förderbereiche.
Gibt es zeitliche Vorgaben für das Einreichen von Förderanträgen?
Förderanträge können jeder Zeit im Kalenderjahr eingereicht werden. Aber Förderanträge, deren Förderung zum 1. Oktober eines Kalenderjahres beginnen sollen, müssen bis spätestens zum 31. März des Jahres vorliegen. Förderanträge, die zum 1. April eines Kalenderjahres beginnen sollen, müssen ebenfalls 6 Monate vorher spätestens eingereicht werden, also zum 30. September des Vorjahres.
In welchen Regionen werden Projekte gefördert?
Die Stiftung hat ihren Sitz in der Gemeinde Havixbeck, Kreis Coesfeld, Regierungsbezirk Münster. Grundsätzlich können Projekte in dieser Region gefördert werden. Aber laut Satzung bezieht sich die Förderung nicht nur auf diese Region, sondern schließt auch die Mitwirkung bei nationalen und europäischen Projekten zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in Schule, Sportverein und Gemeinde mit ein.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach der Bewertung und Prüfung des eingereichten Antrags, was die Projektlaufzeit, den Umfang der beteiligten Fördergruppen und den Kapitalaufwand für die genannten Maßnahmen betrifft. Der Stiftung steht für alle genehmigten Projekte ein begrenztes Finanzvolumen pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Nutzen Sie unser Formular "Förderantrag" und reichen Sie es ausgefüllt ein. Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt? Kontakieren Sie uns gerne.
Wer entscheidet über die Bewilligung von Förderanträgen?
Ein vierköpfiger Fachausschuss prüft und bewertet die eingereichten Anträge auf ihre pädagogische Qualität, hinsichtlich der sozialen Unterstützung, der finanziellen Bedürftigkeit und Verhältnismäßigkeit und der juristischen Unbedenklichkeit.
Nach welchen Kritereien wird eine Förderentscheidung getroffen?
Pädagogische Qualität, einschlägige fachliche Kompetenz des Antragstellers bzw. des mit der Förderung beauftragten Projektteams, soziale und finanzielle Bedürftigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Was passiert nach der Förderzusage?
Nach der Bewilligung Ihres Antrages wird eine gemeinsame Projektvereinbarung erstellt, die die Grundlage für die Zusammenarbeit festhält. Diese beinhaltet die Fördersumme, die Laufzeit, den Zahlungsplan sowie Meilensteine und gemeinsame Abstimmungsprozesse.
Woher stammt das Stiftungskapital?
Das Stiftungs- und Verbrauchskapital der gemeinnützlichen Mabruna-Stiftung wurde privat von den Familien Martinez, Bruns und Naul zur Verfügung gestellt.