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Adresse  
Mabruna Stiftung
Südostring 24
48329 Havixbeck

Den Förderantrag finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Unsere Stiftungsarbeit konzentriert sich auf die Bereiche, Bewegung, Bildung und Gesundheit. Die Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen finden Sie unter  Förderbereiche.

Wir fördern Projekte, die das Potenzial von Kindern und Jugendliche stärken. Weitere Angaben zu unseren Förderbereichen finden Sie unter Förderbereiche. 

Förderanträge können jeder Zeit im Kalenderjahr eingereicht werden. Aber Förderanträge, deren Förderung zum 1. Oktober eines Kalenderjahres beginnen sollen, müssen bis spätestens zum 31. März des Jahres vorliegen. Förderanträge, die zum 1. April eines Kalenderjahres beginnen sollen, müssen ebenfalls 6 Monate vorher spätestens eingereicht werden, also zum 30. September des Vorjahres.

Die Stiftung hat ihren Sitz in der Gemeinde Havixbeck, Kreis Coesfeld, Regierungsbezirk Münster. Grundsätzlich können Projekte in dieser Region gefördert werden. Aber laut Satzung bezieht sich die Förderung nicht nur auf diese Region, sondern schließt auch die Mitwirkung bei nationalen und europäischen Projekten zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in Schule, Sportverein und Gemeinde mit ein.

Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach der Bewertung und Prüfung des eingereichten Antrags, was die Projektlaufzeit, den Umfang der beteiligten Fördergruppen und den Kapitalaufwand für die genannten Maßnahmen betrifft. Der Stiftung steht für alle genehmigten Projekte ein begrenztes Finanzvolumen pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Nutzen Sie unser Formular "Förderantrag" und reichen Sie es ausgefüllt ein. Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt? Kontakieren Sie uns gerne.

Ein vierköpfiger Fachausschuss prüft und bewertet die eingereichten Anträge auf ihre pädagogische Qualität, hinsichtlich der sozialen Unterstützung, der finanziellen Bedürftigkeit und Verhältnismäßigkeit und der juristischen Unbedenklichkeit.

Pädagogische Qualität, einschlägige fachliche Kompetenz des Antragstellers bzw. des mit der Förderung beauftragten Projektteams, soziale und finanzielle Bedürftigkeit und Verhältnismäßigkeit. 

Nach der Bewilligung Ihres Antrages wird eine gemeinsame Projektvereinbarung erstellt, die die Grundlage für die Zusammenarbeit festhält. Diese beinhaltet die Fördersumme, die Laufzeit, den Zahlungsplan sowie Meilensteine und gemeinsame Abstimmungsprozesse.

Das Stiftungs- und Verbrauchskapital der gemeinnützlichen Mabruna-Stiftung wurde privat von den Familien Martinez, Bruns und Naul zur Verfügung gestellt.

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